Formular der Kenntnisnahme Infektionsschutz wird am 1. Schultag ausgeteilt
Eltern dürfen Schulgelände NICHT betreten
Kindern tragen MNS während Hofpause/ Gang zum WC/ im Treppenhaus und nach Aufforderung
generelle Maskenpflicht (ab 31.08.) auf den Fluren/ Toiletten, da hier die Mindestabstände von 1,50 m unterschritten werden
Kinder müssen täglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich führen
1. Schulwoche: Klassen 1 und 2 haben 11.10 Uhr Unterrichtsschluss/ Klassen 3 und 4 um 12.00 Uhr
2. Schulwoche: Klassen 3 und 4 haben 11.10 Uhr Unterrichtsschluss/ Klassen 1 und 2 um 12.00 Uhr
Schülerinnen und Schüler, die sich in den letzten 14 Tagen in ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten haben, dürfen nur mit einer ärztlichen Bescheinigung, nach der keine SARS-CoV-2-Infektion besteht die Schule betreten. Bitte informieren Sie diesbezüglich die Klassenlehrerinnen
Bei Betreten der Einrichtung müssen sofort die Hände gewaschen werden.
Bei spezifischen Symptomen (Durchfall, Fieber, Übelkeit, allgemeines Krankheitsgefühl) sofortige Abholung durch die Eltern. Schüler mit Erkrankungen, bei welchen mindestens ein genanntes Symptom auftritt, müssen durch eine ärztliche Bescheinigung oder ein vergleichbares Dokument, wie etwa Allergieausweis, die Unbedenklichkeit dieser Symptome im Hinblick auf SARS - CoV-2 glaubhaft machen.