Auswahlkriterien der Grundschule Gundorf
Grundschule Gundorf • Leipziger Straße 210 • 04178 Leipzig Tel. 0341 / 4424 2940 • Fax 0341 / 4424 29414 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Informationen für Eltern zum Aufnahmeverfahren Klasse 1 an der Schule Gundorf für das Schuljahr 2025/26
Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk in öffentlicher Trägerschaft
Sehr geehrte Eltern,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:
Unsere Schule liegt im gemeinsamen Schulbezirk SW 7 der Stadt Leipzig. Im gemeinsamen Schulbezirk können Sie entscheiden, an welcher der dem Schulbezirk zugeordneten Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden. Die Anmeldung an unserer Schule stellt keine Aufnahmegarantie dar. Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Schulbezirk an einer bestimmten Schule entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den angemeldeten Kindern anhand von festgelegten Kriterien getroffen.
Sollten mehr Schüler an unserer Schule angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, werden die
aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt:
1. Schülerinnen und Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen
2. eng umgrenzte Härtefälle
3. Länge des sicheren Schulwegs
a)
aa) Ermittlung der Schülerinnen und Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz der Schülerin oder des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden vorrangig aufgenommen.
bb) Sollten mehr Schülerinnen und Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.
b)
Vergabe der übrigen Plätze an die Schülerinnen und Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem kürzesten Fußweg von ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig.
Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.
Bitte beachten Sie, dass Aspekte, wie das pädagogische Konzept der Schule, Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten u. ä. bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler keine Rolle spielen.
Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die nächste aufnahmefähige Schule im gemeinsamen Schulbezirk weitergeleitet.
Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten Sie voraussichtlich am 16.05.2025.
A. Etzold
Grundschulrektorin