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Teilöffnung der Schulen nur für Abschlussklassen

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht in Abschlussklassen lernen gilt weiterhin: In der unterrichtsfreien Zeit können sie zuhause bleiben. Eine Schulbesuchspflicht besteht nicht.
 
Die Schule entscheidet, über welche Kommunikationswege die Schülerinnen und Schüler mit Lernmaterial versorgt werden. 
 
Am Standort aller Grund- und Förderschulen übernehmen Lehrkräfte die Notbetreuung der anspruchsberechtigten Schüler entsprechend den örtlich geregelten Schul- und Hortöffnungszeiten. Zur Betreuung können Lehrkräfte aller Schularten herangezogen werden, vorzugsweise werden Grund- und Förderschullehrer eingesetzt. Die Koordinierung des Einsatzes übernimmt der Schulleiter.

FAQ Notbetreuung - Hier finden Sie alle Hinweise und Formulare zur Notbetreuung in der Grundschule sowie im Hort

Sachsens Kultusminister Christian Piwarz informierte am 15. April die Schulleiterinnen und Schulleiter zum Ablauf der Abschlussprüfungen und zur Teilöffnung der Schulen

Brief an die Schulleiterinnen und Schulleiter der Oberschulen und Förderschulen

Brief an die Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemeinbildenden und Beruflichen Gymnasien

Brief an die Schulleiterinnen und Schulleiter der berufsbildenden Schulen (außer Beruflichen Gymnasien)

Bereits am 30. März wandte sich der Minister in Briefen auch an die Eltern von Schülerinnen und Schülern:

Brief an die Eltern (Deutsch)

Brief an die Eltern (Arabisch)

Brief an die Eltern (Englisch)

Brief an die Eltern (Russisch)

Weitere Briefe gingen an alle Abiturientinnen und Abiturienten, an die Schulleitungen und Lehrkräfte sowie an den Sächsischen Städte- und Gemeindetag:

Brief an alle Abiturientinnen und Abiturienten (27. März)

Brief an die Schulleitungen und Lehrkräfte (30. März)

Brief an den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (27. März)