Hygieneplan
Kurzform des Hygieneplans der Grundschule Gundorf
gültig bis auf Widerruf
in Anlehnung an die Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 25.08.2020 sowie der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung von Schulen und Schulinternaten
- Einhalten der Husten- und Niesetikette.
- Mehrfaches Lüften (mind. einmal pro Stunde).
- Betretungsverbot gemäß Zettel „Versicherung Kenntnisnahme der Betretungsverbote…“ (Personen, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind, …) -hier-
- Dokumentation: Wir dokumentieren tagaktuell die Anwesenheit aller Schüler und anwesender Personen, um Infektionsketten im Bedarfsfall zurückverfolgen zu können.
Mund-Nasen-Bedeckung (MNB):
- Wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist, tragen alle Erwachsenen im gesamten Schulhaus eine Mund-Nasen-Bedeckung. Jeder Erwachsene ist verpflichtet eine MNB stets bei sich zu führen.
- Kinder tragen die MNB auf dem Gang zur Toilette, auf dem Schulhof, im Schulhaus.
Gäste, Eltern und schulfremde Personen:
- Der Zutritt zum Schulgelände erfolgt ausschließlich mit Terminvereinbarung oder nach Aufforderung durch Mitarbeiter (Schulleitung, Lehrer, Sekretariat oder Hausmeister), z. B. zur Abholung von Kindern mit Krankheitssymptomen.
- Ab Betreten des Schulgeländes besteht Maskenpflicht (MNB), mit Ausnahme der Personen mit ärztlichem Attest.
- Nach dem Betreten des Schulgebäudes sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
- Bei einem Aufenthalt von mehr als 15 min sind die Daten für eine mögliche Nachverfolgung zu hinterlassen. Dies geschieht auf amtlichen Vordrucken durch die schulischen Mitarbeiter.
- Es ist auf ausreichenden Mindestabstand im gesamten Schulgelände/-gebäude zu achten.
Leipzig, den 01.09.2020
Anja Etzold
Rektorin